Herzlich willkommen
bei der Ev. St. Georgsgemeinde Steinbach (Ts.)

  St. Georgsstiftung - Banderole

 
 

ST-GEORGSSTIFTUNG BROSCHÜRENTITEL

 
     
stiftung-warum    


Die Gestaltungskraft der Kirchengemeinden in Deutschland wird absehbar und dauerhaft schwieriger, ihre personelle und finanzielle Ausstattung wird langfristig rückläufig sein. Um die Angebote und Leistungen zukünftig erhalten und weiterhin Akzente setzen zu können, müssen jetzt neue Wege zur Gewinnung von Finanzierungsquellen beschritten werden.
In der Evangelischen St. Georgsgemeinde Steinbach (Taunus) engagieren sich viele Steinbacher Bürgerinnen und Bürger. Uns verbindet der christliche Glaube, den wir sowohl in Gottesdiensten sowie in vielfältigen anderen Aktivitäten und Veranstaltungen leben. Auf dieser Grundlage bieten wir etwas für Menschen jeden Alters. Die Kirchengemeinde hat daher im Jahr 2013 die St. Georgs-stiftung Steinbach (Taunus) gegründet, um künftig Leistungen anbieten zu können, die aus den laufenden Einnahmen nicht mehr realisierbar wären. Ziel und Zweck dieser Stiftung ist die langfristige Sicherung der kirchlichen und sozialen Aufgabenerfüllung der St. Georgsgemeinde für die Menschen in Steinbach. Die Stiftung soll auch städtische Projekte für die Steinbacher Bürgerinnen und Bürger unterstützen können, soweit diese den Stiftungszweck erfüllen.

 


Die St. Georgsgemeinde hat die Stiftung mit einem Anfangsvermögen von 100.000 Euro ausgestattet. Dieser Grundstock soll im Zeitablauf über private Zustiftungen deutlich anwachsen. Die Unterstützung der Aufgaben der Kirchengemeinde soll aus den Kapital­erträgen des gesamten Stiftungsvermögens und Spenden finanziert werden. Neben den Gemeinde­mitgliedern sollen bewusst Gewerbetreibende und Personen, die nicht der St. Georgs­gemeinde angehören, gewonnen werden. Die Annahme von Erbschaften und Einrichtung spezieller Fonds für bestimmte Ver­wendungen im Rahmen des Stiftungszweckes sind zugelassen und erwünscht.

     
stiftung-einen-froehlichen-geber-hat-gott-lieb    

Stiften tut gut. Der kurze Satz ist kein Slogan, um in einem schwieriger werdenden Umfeld auch langfristig kirchliche und diakonische Arbeit zu finanzieren, sondern eine Aussage, die auf einem grundlegenden zwischenmenschlichen Phänomen beruht: Die freiwillige Gabe für den guten Zweck schafft und erhält Beziehungen zwischen Menschen und bedeutet letztlich nicht weniger als die theologische Verbindung von Geld und Rechtfertigung. Das wusste schon der Apostel Paulus, dem die Sammlung für die Armen in der Jerusalemer Gemeinde ein Herzensanliegen war. Denn die Stiftung schafft eine Beziehung zwischen dem, der genügend Geld besitzt, und dem, der es braucht. Gott liebt den Menschen, der sein Geld aus Liebe bzw. aus freien Stücken dafür hergibt, um denen zu helfen, die Mangel leiden. Damit dient das Geld dem Ausgleich zwischen Gebern und Empfängern, zwischen Besitzenden und Besitzlosen, zwischen Arm und Reich. Das miteinander
 
Teilen wird, so zur Manifestation des Leibes Christi, der Gemeinschaft der gerechtfertigten Gottlosen und Armen, die reich gemacht worden sind durch die Selbstentäußerung Jesu Christi: "Denn" – so der Apostel – "ihr kennt die Gnade unseres Herrn Jesus Christus: Obwohl er reich ist, wurde er doch arm um euretwillen, damit ihr durch seine Armut reich würdet." Im paulinischen Denken diente Geld also nicht – wie sonst in der Antike und immer noch bei uns heute – als Mittel der Unterscheidung, der Abgrenzung und auch der Ausbeutung, sondern es wird zur Basis menschlicher Solidarität, auf die alle Menschen gleichermaßen angewiesen sind. So verstanden handelt es sich beim Stiften nicht um eine einseitige Güterverschiebung von den Reichen hin zu den Armen im Sinne eines Almosen, sondern um unseren Dank für Gottes ungleich größere Gaben, mit denen wir beschenkt sind, und damit um rechten Gottes-Dienst.
     
stiftung-zweck    


Zweck der St. Georgsstiftung ist die Förderung der Arbeit der Kirchengemeinde in Steinbach. Damit verfolgt sie ausschließlich und unmittelbar kirchliche Zwecke, die im Sinne der Abgabenordnung als steuerbegünstigt anerkannt werden.
Die Mittel der Stiftung werden nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet, was durch das Kuratorium gewährleistet wird.

Dem Stiftungszweck entsprechen insbesondere die Bereitstellung von Sach- und Geldmitteln für die
a) Förderung von Aufgaben der Kirchengemeinde
im Rahmen der
I. Kinder- und Jugendarbeit
II. Erwachsenenbildung
III. Seniorenarbeit
IV. musikalischen Arbeit einschl. Erhaltung der historischen Stumm-Orgel in der St. Georgskirche
b) Unterstützung diakonischer Aufgaben der Kirchengemeinde, z.B. Besuchs- und Pflegedienste
c) Finanzierung von Personalkosten zusätzlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die für die Kirchengemeinde tätig sind

 


Die Stiftung ist selbstlos tätig und verfolgt keine eigenwirtschaftlichen Zwecke.

Wenn Sie die St. Georgsstiftung über eine Spende oder Zustiftung in den Kapitalstock unterstützen möchten, nutzen Sie bitte die folgende Bankverbindung:


St. Georgsstiftung Steinbach (Taunus.),
Konto-Nr. 166 553
bei der Raiffeisenbank Oberursel eG,
IBAN: DE05 5006 1741 0000 1665 53
BIC GENODE51OBU.


Bitte geben Sie unter dem Verwendungszweck an, ob es sich um eine Spende oder Zustiftung handelt, und notieren Sie dort auch Ihre Adresse. Sie bekommen eine Bescheinigung vom Träger der Stiftung, der Evangelischen St. Georgsgemeinde Steinbach (Ts.), zugeschickt.
Allen Unterstützern der Stiftung an dieser Stelle bereits
ein herzlicher Dank!

     
St. Georgsstiftung - Entscheidungen    


Organ der Stiftung ist das Kuratorium. Es besteht aus mindestens drei und höchstens fünf Mitgliedern. Die Mitglieder werden vom Kirchenvorstand der Evangelischen St. Georgsgemeinde Steinbach (Taunus) für die Dauer von sechs Jahren gewählt. Ein Pfarrer der Kirchengemeinde sowie der Vorsitzende des Kirchenvorstands (für den Fall, dass der Vorsitzende Pfarrer ist, sein Stellvertreter) sollen dem Kuratorium angehören. Eine Wieder­wahl der Kuratoriumsmitglieder ist zulässig.
Dem Kuratorium sollen Personen angehören, die besondere Fachkompetenz und Erfahrung im Hinblick auf die Aufgabenerfüllung der Stiftung aufweisen. Sie müssen einer Kirche angehören, die Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen ist. Mehrheitlich müssen sie Mitglieder einer evangelischen Kirche sein, die der Evangelischen Kirche in Deutschland angehört. Scheidet ein Mitglied vor dem Ende seiner Amtszeit aus, wählt der Kirchenvorstand für die restliche Dauer der Amtszeit ein neues Mitglied.
Die Mitglieder des Kuratoriums sind ehrenamtlich tätig. Sie wählen aus ihrer Mitte ein vorsitzendes Mitglied für die Dauer der Amtszeit.

Das Kuratorium beschließt auf Antrag des Kirchenvorstands über die Verwendung der Stiftungsmittel. Es fasst seine Beschlüsse mit einfacher Mehrheit der anwesenden Mitglieder. Bei Stimmengleichheit gibt die Stimme des vorsitzenden Mitglieds den Ausschlag.



 


Beschlüsse, die eine Änderung des Stiftungszwecks, die Zusammenlegung mit einer anderen Stiftung oder die Auflösung der Stiftung betreffen, können nur mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der Mitglieder auf Sitzungen gefasst werden und bedürfen der Genehmigung des Kirchenvorstands und der kirchlichen Stiftungsaufsicht.





Mitglieder des Kuratoriums
Dem Kuratorium der St. Georgsstiftung
gehören derzeit an:

Uwe Eilers, (Vorsitz, Mitglied des Kirchenvorstands),
Herbert Lüdtke (geschäftsführender Pfarrer),
Anja Matthies,Christian Breitsprecher,
Claudia Gabriel,




 

St.Georgsstiftung-steuerliche-Behandlung    

Wenn Sie sich für einen guten Zweck engagieren, werden Sie auch vom Staat unterstützt. Als Privatperson oder Unternehmen können Sie Spenden an die St. Georgsstiftung oder Zustiftungen in den Kapitalstock im Rahmen Ihrer Steuerklärung geltend machen mit dem Ziel einer steuerlichen Entlastung.

Über die Höhe Ihrer Spende oder Zuwendung stellt die Stiftung Ihnen eine Bescheinigung zur Vorlage bei Ihrem Finanzamt aus.

Spenden
Spenden sind freiwillige Zuwendungen an die Stiftung, die zeitnah dem Stiftungs­zweck entsprechend ausgegeben werden sollen. Steuerlich gelten sie als Sonderausgaben. Insgesamt 20 % des Gesamtbetrags der Einkünfte können Sie jährlich als Spenden abziehen, darüber hinaus gehende Beträge können in den Folgejahren bis zu dieser Grenze berücksichtigt werden.
Als Unternehmen können Sie Spenden an die St. Georgsstiftung ebenfalls in Ihrer Steuererklärung steuermindernd geltend machen. Bis zur Höhe von 20 % des Ein­kommens oder 4 Promille der im Kalenderjahr aufgewendeten Löhne und Gehälter können als Betriebsausgaben abgezogen werden.


Zustiftungen
Bei einer Zustiftung handelt es sich um eine Zuwendung an die St. Georgsstiftung, die dem Kapitalstock der Stiftung zugeführt wird. Lediglich die Erträge aus dem Kapitalstock werden im Rahmen des allgemeinen Stiftungszwecks eingesetzt, um die dauerhafte Leistungsfähigkeit der Stiftung sicherzustellen. Sie können in einem Zehnjahreszeitraum, also im Jahr der Zuwendung und den neun darauffolgenden Jahren, einen Gesamtbetrag von max. 1 Mio Euro als Sonderausgaben geltend machen und vom Gesamtbetrag der Einkünfte abziehen. Bei Verheirateten kann jeder Ehegatte diese Möglichkeit nutzen, unabhängig davon, ob sie steuerlich zusammen oder getrennt veranlagt werden. Diese besondere steuerliche Förderung von Zustiftungen kann zusätzlich zur Anerkennung von Spenden als Sonderausgaben genutzt werden.

Für Unternehmen bestehen im Falle einer Zustiftung die gleichen steuerlichen Abzugsmöglichkeiten wie bei Spenden.

 
Zuwendungen im Zusammenhang mit
Erbschaften und Schenkungen

Sie als Stifter haben auch die Möglichkeit, einen Teil Ihres Nachlasses dauerhaft für einen guten Zweck einzusetzen.

Zuwendungen an die St. Georgsstiftung können von der Erbschaft- und Schenkungsteuer freigestellt werden. Die Erbschaft- oder Schenkungsteuer bezogen auf den Zuwendungsbetrag an die Stiftung entfällt. Dieser Vorteil kann auch vom Erben geltend gemacht werden, soweit die Zuwendung innerhalb von 24 Monaten nach dem Erbfall erfolgt.

Wird diese Regelung in Anspruch genommen, ist eine gleichzeitige Anerkennung als Spende oder Zustiftung bei der Einkommen- oder Körperschaftsteuer sowie Gewerbesteuer allerdings nicht möglich.

 

Hinweis:
Diese Erläuterung ersetzt keine Beratung durch einen Steuerberater für Ihre persönliche Besteuerungssituation.


     
stiftung-projekte


Geförderte Projekte im Jahr 2021

1. Kinder- und Jugendarbeit
Die St. Georgsgemeinde bietet für Kinder und Jugendliche in den Sommerferien Freizeiten mit dem Ziel an, christliche Werte zu vermitteln und soziales Verhalten zu fördern. In 2021 ist es hoffentlich wieder möglich, die Freizeiten durchzuführen. Zur Begrenzung der Beiträge für die Teilnehmer wird die Kinderfreizeit finanziell unterstützt.
Mit der Evangelischen Jugend in Oberursel und Steinbach verfolgt die St. Georgsgemeinde zusammen mit Gemeinden in Oberursel das Ziel, attraktive Angebote für Kinder und Jugendliche zu entwickeln und durchzuführen. Hierzu ist vom Dekanat Hochtaunus eine Gemeindepädagogin eingestellt worden. Zur Abfederung der damit verbundenen Kosten, stellt die Stiftung einen Zuschuss zur Verfügung.
Konkrete Projekte der Evangelischen Jugend in Oberursel und Steinbach unterstützt die Stiftung darüber hinaus mit finanziellen Beiträgen.
Die St. Georgsgemeinde beschäftigt eine Praktikantin für ein Jahr, die in verschiedenen Tätigkeitsfeldern eingesetzt wird (Kinder/Jugend/Konfirmanden; Flüchtlinge; Verwaltung und Unterstützung pastorale Arbeit). Die Stiftung beteiligt sich an den entstehenden Kosten.

2.Überkonfessionelle musikalische Arbeit
Einmal jährlich ist ein Kammerkonzert mit Mitwirkenden aus Steinbach und Umgebung geplant, um sehr professionell einem breiten Publikum ein Repertoire an klassischer Musik anzubieten. Die Stiftung stellt einen Zuschuss zur Deckung anfallender Kosten zur Verfügung.
Im Rahmen der Veranstaltungsreihe "Musik für Alle" sind verschiedene musikalische Angebote geplant, die als Präsenz- oder Digitalveranstaltungen stattfinden. Hierzu wird auf Laien wie auch professionelle Musiker und Sänger zurückgegriffen. Mit der Vorbereitung und Durchführung sind erhebliche Kosten verbunden. Die Stiftung leistet hierfür eine finanzielle Förderung.
Im Rahmen der Coronakrise sind in der St. Georgsge-meinde Videogottesdienstformate entwickelt worden, die über die Gemeindegrenzen hinaus von vielen Menschen gesehen und sehr positiv aufgenommen werden. Dieses Format soll auch in Zukunft weitergeführt und weiterentwickelt werden. Die musikalischen Elemente der Gottesdienste müssen von den Interpreten vorbereitet, einstudiert und aufgenommen werden. Die St. Georgsstiftung fördert die Erstellung dieser Videoformate ebenfalls finanziell.
Der Kirchenchor der St. Georgsgemeinde für das Gemeindeleben und Gottesdienste ein wichtiger Bestandteil. Die St. Georgsstiftung unterstützt die Anschaffung von Noten.



 

 

3.Erwachsenen- und Seniorenarbeit
Die Vortagsreihe "Alt werden, aber wie!?" gibt Informationen und Hilfestellungen für ältere Menschen und ihre Angehörigen. Zur Über¬nahme von Ausgaben, z.B. für Honorarleistungen, ist ein finanzieller Beitrag vorgesehen.
Im Rahmen der Erwachsenenbildung und Arbeit von Gruppen und Kreisen gibt es verschie-dene Angebote mit Vorträgen von Experten oder Gruppenaktivitäten, an deren Kosten sich die St. Georgsstiftung beteiligt.
Die Veranstaltung "Ein Mahl für Alle" soll 2021 fortgesetzt werden. Zur Bewirtung sind erhebliche Unterstützungsleistungen freiwilliger Helfer und Ausgaben für Essen und Getränke notwendig. Die Stiftung unterstützt die Veranstaltung ebenfalls.
Die Produktion von Videogottesdiensten der St. Georgsgemeinde während der Corona-Pandemie, die viele Menschen sehen und schätzen, wird in 2021 fortgeführt. Dies ist mit erheblichen Kosten verbunden, die von der Stiftung bezuschusst werden.

4. Diakonische Arbeit
Die Ökumenische Diakoniestation Kronberg und Steinbach unterstützt schwerstpflegebedürftige Menschen in Steinbach, z.B. im Rahmen der Aufsuchenden Demenzbetreuung. Um das Angebot für diese besonders wichtigen, aber nicht vollständig abrechenbaren Leistungen zu unterstützen, übernimmt die St. Georgsstiftung in Steinbach einen Teil der anfallenden Kosten.

5. Rücklage zur Erhaltung der Stummorgel
in der St. Georgskirche:

Die Stummorgel in der St. Georgskirche ist eine erhaltenswerte Orgel aus dem Jahr 1767. Sie wurde von einem Mitglied der aus dem Hunsrück stammenden Orgelbauerfamilie Stumm gebaut, die im 18. Jahrhundert über mehrere Generationen hinweg eine Reihe von heute noch funktionstüchtigen Orgeln in der näheren und weiteren Umgebung gebaut hat. Zur Erhaltung der Orgel in der St. Georgskirche hat die Stiftung 2018 eine Rücklage eingerichtet, die jährlich aufgestockt wird, um bei Bedarf anfallende Arbeiten zur Erhaltung dieser Orgel für das Gemeindeleben finanziell zu unterstützen.

6. Kapitalerhaltungsrücklage
Neben den vorgenannten Projekten wird ein Teil der Erträge aus dem Stiftungsvermögen in die Kapitalerhaltungsrücklage zur nachhaltigen Sicherung des Stiftungszweckes eingebracht.

 

Bankverbindung
der St. Georgsstiftung Steinbach (Taunus)
für Spenden und Zustiftungen
Bank: Raiffeisenbank Oberursel eG,
BLZ 500 617 41
Kontonummer: 166 553
IBAN: DE05 5006 1741 0000 1665 53
BIC: GENODE51OBU